Organisatorisches
Allgemeines
Es besteht die Möglichkeit zu einem Psychotherapeuten mit Überweisung von einem Arzt zu kommen oder den Erstkontakt mit dem Psychotherapeuten ohne Überweisung aufzunehmen. Leider ist aus Kapazitätsgründen zwischen Anmeldung und Erstgespräch mit einer Wartezeit zu rechnen.
Die Sitzungen dauern in der Regel 50 min. Sie finden zu fest vereinbarten Zeiten – oft einmal wöchentlich – statt.
Schweigepflicht
Der Psychotherapeut ist Dritten gegenüber an die Schweigepflicht gebunden. Er darf über den Patienten nur mit dessen ausdrücklichem, schriftlichen Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen oder einholen.
Selbstzahler
Ist die Durchführung einer Psychotherapie per Selbstzahlung gewünscht, gilt auch der Grundsatz der Erfordernis, einen ärztlichen Konsiliarbericht einzuholen. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden meist mit dem 2,3fachen Steigerungssatz in Rechnung gestellt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Es sei denn, ein vereinbarter Termin wird nicht innerhalb von 24 Stunden abgesagt. Diese finanzielle und organisatorische Regelung wird vor Beginn der Therapie ausführlich erläutert.
Psychotherapie und späterer Eintritt in eine private Krankenversicherung
Einige Patienten, die eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt haben, berichten von Schwierigkeiten, später in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Privatversicherung / Beihilfe
Auch für Privatversicherte ist die Psychotherapie meist antrags- und genehmigungspflichtig. Oft ist ein Konsiliarbericht eines behandelnden Arztes erforderlich. Die Regelungen sind bei den Krankenversicherern sehr unterschiedlich. Sie reichen von Ausschluss psychotherapeutischer Behandlung über Regelungen zu Zuzahlungen, zeitlich begrenzten Stundenkontingenten bis zur vollständigen Erstattung der Honorare. Dies ist individuell zu erfragen.
Kosten
Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden meist mit dem 2,3fachen Steigerungssatz in Rechnung gestellt. Der Patient schuldet dem Psychotherapeuten das ihm in Rechnung gestellte Honorar persönlich, unabhängig von der Erstattung seiner Krankenkasse.